Anmeldung Kurzarbeitentschädigung

Kurzarbeit: Bitte beachtet, dass die Kurzarbeit schnellstmöglich beantragt werden muss. Kiga Graubünden: «Weiter ist zu beachten, dass ein allfälliger Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung nicht rückwirkend gewährt werden darf. Die Meldefrist von 10 Tagen, bei offensichtlichem Zusammenhang mit dem Coronavirus ausnahmsweise 3 Tagen ist einzuhalten.» Der Poststempel der Voranmeldung für Kurzarbeit bzw. das Datum ihres Eingangs per E-Mail bilden den Termin, mit dem die Bewilligungsdauer beginnt.